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Gesetzliche Grundlagen
Die Beratungsarbeit erfolgt auf der Grundlage des - Schwangeren- und Familienhilfegesetzes vom 27.07.1992, des - Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes vom 21.08.1995 und - des Bayerischen Schwangerenberatungsgesetzes vom 01.09.1996.
Unsere Beratung basiert zudem auf dem - Beratungskonzept für Beratungsstellen in Trägerschaft von DONUM VITAE in Bayern e.V. - Leitbild von DONUM VITAE in Bayern e.V. - Sexualpädagogischen Konzept von DONUM VITAE
Die Beratungstätigkeit der staatlich anerkannten Beratungsstelle beruht auf den gesetzlichen Vorgaben des - § 2 Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz (Allgemeine Schwangerenberatung) - § 219 StGB SFHÄndG §§ 5 und 6 (Schwangerschaftskonfliktberatung) - Artikel 5 Absatz I BayerSchwBerG (Präventionsarbeit)
Die Beratungen sind kostenlos, unabhängig von der Konfession und Herkunft, fachlich qualifiziert und absolut verschwiegen.
Auf Wunsch ist eine anonyme Beratung möglich.
Unser Beratungsverständnis
Die Beratung erfolgt ganzheitlich und umfasst die persönliche und finanzielle Lebenssituation der Ratsuchenden.
Sie beinhaltet:
- Klarheit in die neue Situation bringen
- zur eigenen Entscheidungsfähigkeit beitragen
- Vertrauen in die eigenen Kräfte stärken
- Hilfe zur Selbsthilfe
Recht auf Beratung
Jede Frau und jeder Mann kann sich zu Fragen im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Sexualität und Lebens- und Familienplanung beraten lassen.
Schwangerschaftskonfliktberatung nach §219 StGB:
Beratungspflicht
Die Beratung ist nach § 219 StGB für jede Frau vorgeschrieben, die einen Schwangerschaftsabbruch überlegt. Sie dient dem Schutz des ungeborenen Lebens und ist von dem Bemühen geleitet, zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen. Ihr Ziel ist es, der Schwangeren zu helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen.
Chancen durch Beratung
Das Beratungsgespräch ist eine Chance für die Frau, ihre Situation mit einer Beraterin zu besprechen, die unter Schweigepflicht steht und das Zeugnisverweigerungsrecht besitzt.
In der Schwangerschaftskonfliktberatung ist es unsere Aufgabe, die Frau in ihrer Entscheidungsfindung zu stärken, realisierbare Alternativen und Hilfen aufzuzeigen, sowie bei deren Inanspruchnahme sie zu unterstützen.
Wertgrundlage der Beratung
Auf der Grundlage des christlichen Glaubens gehen wir auch in der Beratung von der Würde jedes menschlichen Lebens aus, des geborenen und des ungeborenen, unabhängig von seinem Entwicklungsstadium, einer Krankheit oder Behinderung.
Wir nehmen die Frau mit all ihren widersprüchlichen Gefühlen, Gedanken und Einstellungen ernst. Wir begegnen ihr offen und einfühlsam und nehmen uns ausreichend Zeit, um gemeinsam mit ihr nach Lösungsmöglichkeiten zur Bewältigung des Schwangerschaftskonfliktes zu suchen.
Bedenkzeit
Durch das Abwägen der Konsequenzen für sich selbst, ihre Familie und das Kind soll die Frau zu einer für sie tragfähigen Entscheidung befähigt werden. Der Frau wird auf Wunsch nach der Beratung der Beratungsnachweis ausgestellt. Ein Schwangerschaftsabbruch kann frühestens drei Tage nach der erfolgten Beratung durchgeführt werden. Der Frau soll dadurch Zeit gegeben werden, das Besprochene zu bedenken und eventuell aufgetretene Fragen zu klären. Sie kann sich jederzeit zu weiteren Gesprächen, auch mit dem Partner oder anderen, ihr nahe stehende Personen, an die Beratungsstelle wenden. Auch nach erfolgtem Schwangerschaftsabbruch besteht die Möglichkeit zur Beratung.
Auf folgenden Seiten finden Sie Informationen über unseren Verband:
Donum Vitae in Bayern e. V. www.donum-vitae-bayern.de/
Donum Vitae - Bundesstelle www.donumvitae.org/
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